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   LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09   

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https://dejure.org/2009,27559
LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09 (https://dejure.org/2009,27559)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2009 - 7 Sa 172/09 (https://dejure.org/2009,27559)
LAG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2009 - 7 Sa 172/09 (https://dejure.org/2009,27559)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 174/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten aufgrund Tarifvertrages; tarifdispositives

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Den Tarifvertragsparteien ist daher eine weitgehende Gestaltungsfreiheit eingeräumt (so BAG, Urteil vom 06.09.1995 - NZA 96, S. 437 ff.) .

    Der größere Gestaltungsspielraum, der für Tarifvertragsparteien gilt, ist daher auf Betriebsvereinbarungen nicht unmittelbar anzuwenden (zum Gestaltungsspielraum bei Fortbildungskosten: BAG, Urteil vom 06.09.1995 - NZA 96, S. 437) .

  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Bereits in seiner Entscheidung vom 24.10.2007 (- 10 AZR 825/06 - juris) hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass viel dafür spricht, dass in den Fällen, in denen die Sonderzahlung mindestens 25 % der Gesamtvergütung ausmacht, der mit der Sonderzahlung verfolgte Zweck einer zusätzlichen Vergütung bei der Abwägung der Interessen und bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Bindungsklauseln maßgeblich ist und die Zielsetzung, künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter dem Vergütungscharakter zurücktritt.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Insoweit knüpften sowohl der 5. Senat als auch der 10. Senat des BAG an die Unwirksamkeit von Widerrufsvorbehalten bei laufenden Zahlungen an, soweit der widerrufliche Teil der Gesamtvergütung mindestens 25 % beträgt (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - juris; offen gelassen in der Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 AZR 187/05 - juris; dies vor dem Hintergrund der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung nach § 75 BetrVG) .
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 499/98

    Betriebliches Rauchverbot - Raucherschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Die Prüfung der Angemessenheit hat zu erfolgen unter einer Gesamtabwägung zwischen der Intensität des Eingriffs und dem Gewicht des ihn rechtfertigenden Grundes (so BAG, Urteil vom 19.01.1999 - 1 AZR 499/98 - juris) .
  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Dies hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 11.07.2000 (- 1 AZR 551/99 - juris) im Hinblick auf Art. 2 Abs. 1 GG erkannt.
  • BAG, 01.02.2006 - 5 AZR 187/05

    Widerruf einer Zusatzaufgabe

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Insoweit knüpften sowohl der 5. Senat als auch der 10. Senat des BAG an die Unwirksamkeit von Widerrufsvorbehalten bei laufenden Zahlungen an, soweit der widerrufliche Teil der Gesamtvergütung mindestens 25 % beträgt (BAG, Urteil vom 12. Januar 2005 - 5 AZR 364/04 - juris; offen gelassen in der Entscheidung vom 01.02.2006 - 5 AZR 187/05 - juris; dies vor dem Hintergrund der Überprüfung einer Betriebsvereinbarung nach § 75 BetrVG) .
  • LAG Hessen, 20.08.2009 - 18 Sa 612/09

    Anspruch auf eine Bonuszahlung - Stichtagsregelung in einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Insofern folgt die Berufungskammer der 14. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts, die im Urteil vom 20. August 2009 (14/18 Sa 612/09) in einem Fall, dem dieselbe Gesamtbetriebsvereinbarung wie im vorliegenden Fall zu Grunde lag, ausgeführt hat:.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2008 - 11 Sa 87/08

    Kein Anspruch auf Bonuszahlung bei Eigenkündigung - deklaratorische Verweisung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
  • LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 927/08

    Anspruch auf Aufhebungsvertrag - Ausschlussfrist in Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Nachdem die Betriebsvereinbarung eine entsprechende Grenze nicht enthält, erweist sich Ziffer 3. als rechtsunwirksam (vgl. ebenso zur Frage der Gleichbehandlung: LAG München, Urteil vom 03.03.2009 - 6 Sa 927/08 - juris; beim BAG anhängig unter dem Az.: 1 AZR 501/08; a. A. Albicker /Wiesenecker, BB 2008, S. 2631 ff.; ferner LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2008 - 11 Sa 87/08 - juris) .".
  • BAG, 16.11.1967 - 5 AZR 157/67

    Gratifikationszahlung - Gratifikationsrückzahlungsklausel

    Auszug aus LAG Hessen, 12.10.2009 - 7 Sa 172/09
    Bereits in seiner Entscheidung zu Rückzahlungsklauseln bei Sonderzahlungen vom 16.11.1967 (Az.: 5 AZR 157/67 - DB 1968, S. 315) hat das Bundesarbeitsgericht erkannt, dass - anders als in Tarifverträgen - Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln in Betriebsvereinbarungen einer strengeren Prüfung unterliegen.
  • LAG Hessen, 02.11.2009 - 5 Sa 842/09

    Bonusanspruch eines Bankangestellten - Betriebsvereinbarung - Stichtag -

    Insofern konnte beim Kläger - anders als beim Kläger im Verfahren 7 Sa 172/09 der erkennenden Kammer - kein Vertrauen dahin entstehen, dass der Bonus auch bei einer Beendigung vor dem Stichtag zur Auszahlung kommt.

    Insofern hält die Kammer an ihrer bereits am 12. Oktober 2009 durch das Urteil im Verfahren 7 Sa 172/09 begründeten Rechtsprechung fest, die ihrerseits der Rechtsprechung der 14. Kammer des Hessischen Landesarbeitsgerichts folgt.

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